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![]() | Krankenhauszusatzversicherung
Der einheitliche Pflegesatz für alle Patienten, die gesetzlich krankenversichert sind, umfasst Pflege, Mahlzeiten und Unterbringung
im Mehrbettzimmer. Für die Nutzung von Ein- oder Zweibettzimmer mit
Dusche,
Fernseher und Telefon, werden von den Krankenhäusern Zuschläge berechnet. Durch eine
Krankenhauszusatzversicherung kann man sich die freie Auswahl des Krankenhauses und die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer sichern.
Diese Versicherung beinhaltet zusätzlich einen Anspruch auf eine Behandlung durch den Chefarzt.
Krankentagegeldversicherung
Die Krankentagegeldversicherung ist eine Verdienstausfallversicherung.
diese Versicherung schützt vor Einkommensverlusten bei krankheits- oder unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit.
Arbeitnehmer können ein Tagegeld bis zur Höhe von 100 % ihres Nettoeinkommens (entspricht bis zu 80% des ahresbruttoeinkommens inkl.
Sonderzahlungen), maximal das jeweils angegebene Höchsttagegeld, für die Zeit nach Ende der Gehaltsfortzahlung versichern oder
anderweitige Krankengeld- bzw. Krankentagegeldansprüche bis zur Höhe von 100 % des Nettoeinkommens aufstocken.
Bei uns erhalten Sie Informationen, Beratung und Angebote zu Zusatzkrankenversicherungen. Wir erstellen Ihnen gerne ein unverbindliches und kostenfreies Angebot speziell für Krankenhauszusatzversicherung und/oder zur Krankentagegeldversicherung. Füllen Sie jetzt unser Kontaktformular aus – unser Team setzt sich umgehend mit Ihnen in Verbindung. In dringenden Fällen können Sie ein Angebot auch unter Tel.: 06241-2001260 anfordern. |
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